E-Bikes, E-Scooter & Elektroroller Strassenzulassung in der Schweiz und weitere Rechtsfragen
In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste über Elektroroller und E-Bikes auf Schweizer Strassen und welche Voraussetzungen für eine Schweizer Strassenzulassung erfüllt sein müssen.
Immer mehr E-Scooter und E-Bikes finden sich im Alltag wieder, was für den einen oder anderen die Frage nach den rechtlichen Aspekten aufwirft. Insbesondere wer über die Anschaffung eines E-Bikes oder E-Scooters nachdenkt, sollte sich über die gesetzlichen Grundlagen informieren.
E-Scooter, Elektroroller & E-Bikes im Schweizer Verkehr
Elektroroller und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 25 km/h gelten als Leichtkrafträder und werden rechtlich gleichgestellt. Im Schweizer Strassenverkehr sind solche Fahrzeuge den klassischen Fahrrädern absolut ebenbürtig, sofern sie eine Strassenzulassung haben. So können Sie auch mit Ihrem E-Scooter und E-Bike die Radwege nutzen, die jedem Radfahrer zur Verfügung stehen. Radwege sind sogar für alle Fahrräder und Mopeds vorgeschrieben, wenn sie parallel zur Strasse verlaufen.
Ein strassenzugelassene E-Scooter oder E-Bike bis 20 km/h bzw. 25 km/h, mit Tretunterstützung, darf eine Fussgängerzone mit dem Hinweisschild „Radfahrer erlaubt“ im Schritttempo befahren. Ein schnelles E-Bike mit Tretunterstützung bis 45 km/h, aber nur bei abgeschaltetem Antrieb. Da die normale Gehgeschwindigkeit eines Erwachsenen in Fussgängerzonen bei etwa 3-4 km/h liegt, sollten E-Bikes und E-Scooter nicht schneller als 5-6 km/h gefahren werden.
Damit Ihr E-Bike oder Elektroroller eine Strassenzulassung hat, also überhaupt auf Schweizer Strassen fahren darf, muss das Fahrzeug die offiziellen ASTRA-Spezifikationen erfüllen. Das ASTRA ist das Bundesamt für Strassen, das klare Richtlinien für die Zulassung von Leichtkrafträdern wie Elektrorollern und E-Bikes aufgestellt hat.
Die Vorgaben für E-Bikes, E-Scooter & Elektroroller des ASTRA in Kürze
Wenn Sie Ihren E-Scooter oder Ihr E-Bike in der Schweiz nutzen möchten, muss das Fahrzeug die ASTRA-Vorgaben für leichte Motorfahrräder erfüllen. Erfüllt es diese Anforderungen, ist es automatisch für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen. Eine Strassenzulassung in Form eines Scheins oder Ausweises wird nicht ausgestellt, auch eine Typgenehmigung ist nicht erforderlich.
Diese Anforderungen muss Ihr E-Bike oder E-Scooter erfüllen, um für den Strassenverkehr zugelassen zu sein:
Leistung und Höchstgeschwindigkeit
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500 Watt Motor
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Höchstgeschwindigkeit (20 km/h, 25 km/h mit Tretunterstützung)
Beleuchtung
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Rücklicht & Vorderlicht
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Blinker sind erlaubt, wenn sie einen Mindestabstand von 24 cm vorn oder/und 18 cm hinten haben
Bremsen
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Bremsen an beiden Rädern (eine davon muss eine Scheibenbremse sein)
Gewicht des Fahrzeuges
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Max. 200 kg
Wo darf es gefahren werden?
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Gefahren sind nur auf Flächen für den Fahrzeug- und Radverkehr, also auf der Strasse oder dem Radweg erlaubt. Das Befahren des Bürgersteigs ist verboten.
Schnelle E-Bikes und Elektro-Scooter
Für schnelle E-Bikes (Pedelecs) und Elektro Scooter gelten weitere Voraussetzungen. Bieten diese bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25-30 km/h, eine Tretunterstützung von bis zu 25 km/h-45 km/h oder eine Leistung zwischen 500 und 1000 Watt, gelten sie als Kleinkraftrad und müssen daher typengeprüft sein. Das bedeutet, dass ein solches Fahrzeug von der zuständigen Behörde auf genauste geprüft wird. Erfüllt es alle Anforderungen, erhält dieser Fahrzeugtyp die Zulassung (Typengenehmigung) und ist somit für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen. Der Fahrzeugkäufer erhält beim Kauf seines Fahrzeugs einen Fahrzeugschein, mit welchem er ein gelbes Mofa-Kontrollschild und eine Mofa-Vignette beantragen kann. Welches jährlich zu erneuern ist und die Haftpflichtversicherung beinhaltet. Im Gegensatz zu langsamen E-Bikes und E-Scootern besteht auf Schweizer Strassen Helmpflicht.
(Zwar ist es für eine Privatperson möglich, für ein einzelnes Fahrzeug eine Typgenehmigung zu beantragen und damit die Schweizer Strassenzulassung zu erhalten, jedoch ist dies mit Kosten von bis zehntausend Franken verbunden.)
Was hat es mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und der Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung auf sich?
Entscheidend für die Schweizer Strassenzulassung sind die bauartbedingte Geschwindigkeit und die Höchstgeschwindigkeit mit Tretunterstützung. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist die Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrzeug im reinen Elektrobetrieb auf ebener, gerader Fahrbahn erreichen kann. Damit haben Elektrofahrzeuge ohne Gasknopf oder Gasgriff eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Es gibt eine unausgesprochene Toleranz bis zu 25 km/h. Für Elektrofahrzeuge wie E-Bikes gelten Höchstgeschwindigkeiten mit Tretunterstützung. Das bedeutet, dass der Elektromotor eine zusätzliche Tretunterstützung bietet – allerdings nur bis zu einer vorgegebenen Geschwindigkeit. Motor- und Muskelkraft arbeiten zusammen.
Wer darf E-Scooter und E-Bikes fahren?
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Wer in der Schweiz einen Elektroroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Dies ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung eines leicht motorisierten Fahrrads wie eines langsamen E-Bikes oder E-Scooters.
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Von 14 bis 16 Jahren ist ein Mopedführerschein erforderlich (Führerschein G oder M).
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Ab dem 16. Lebensjahr benötigen Jugendliche keinen Führerschein mehr.
Es besteht keine Helmpflicht. Hersteller und Experten empfehlen jedoch gleichermassen, einen Helm zu tragen.
Müssen E-Trottinett und ähnliche versichert sein?
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Für Leichtkrafträder, also Elektroroller und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 bzw. 25 km/h, besteht keine Versicherungspflicht.
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Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Schäden und Unfälle wie bei einem normalen Fahrrad ab.
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S-Pedelecs, schnelle E-Bikes und Elektroroller sind versicherungspflichtig. Die Haftung wird über die Mofa-Vignette bezahlt, die jedes Jahr erneuert werden muss.
Welche Fahrzeuge verkauft TWHEELS?
TWHEELS vertreibt auschliesslich Elektrofahrzeuge, die die umfangreichen Anforderungen von ASTRA erfüllen & welche ohne Führerausweis, zusätzliche Versicherun & bis maximal 25 km/h schnell fahren.
Hier geht es zu den TWHEELS E-Bikes und E-Scootern – alle mit Schweizer Strassenzulassung.
Do I need a licence to drive an electric tricycle in Switzerland?
As of my last update in January 2022, in Switzerland, the licensing requirements for electric tricycles depend on their power and speed. Here is a general overview:
E-bikes and e-tricycles (pedelecs): These have an electric motor that supports the rider's pedal power. If the motor only provides assistance while the rider is pedaling and doesn’t assist beyond 25 km/h (and the maximum continuous rated power doesn’t exceed 250W), then it's treated like a regular bicycle. You don't need a driving license, but wearing a helmet is recommended for safety, though not mandatory.
Fast e-bikes or S-pedelecs: If the e-tricycle can go faster than 25 km/h (up to 45 km/h) or the motor provides power without the need for pedaling, then it's considered an S-pedelec. For these vehicles, you generally need:
E-tricycles exceeding the criteria above: If an electric tricycle has a more powerful motor or can achieve higher speeds than an S-pedelec, it might be classified under a different vehicle category and might require a specific type of driving license, insurance, and other obligations.
It's essential to check with local or national Swiss authorities, or a legal expert in Switzerland, to get the most current and precise information regarding licensing and other requirements. Regulations can evolve over time, and there may have been updates or changes after 2022.
Super informativer Artikel. Konnte vieles für mich mitnehmen & lernen! E-Scooter soeben bei euch bestellt 🙂
Gruss
Martin