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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. Oktober 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsfassung
Vertragspartnerin ist die TWHEELS GmbH, Untere Schwärzistrasse 54, 8872 Weesen, Schweiz, Handelsregister-Nr. CH-020.4.066.502-5 (Handelsregisteramt Kanton Glarus), UID/MWST-Nr. CHE-329.307.797, E-Mail: info@twheels.ch, Telefon: +41 43 508 20 26.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen über den Online-Shop von TWHEELS. TWHEELS liefert in die Schweiz, nach Liechtenstein sowie nach Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Luxemburg. Massgeblich sind die im Checkout verfügbaren Optionen. Produkt- und lieferlandspezifische Beschränkungen bleiben vorbehalten; einzelne Produkte sind nur in der Schweiz und in Liechtenstein erhältlich.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Massgeblich ist die Fassung dieser AGB, die bei Abgabe der Bestellung in den Bestellprozess einbezogen wird. Spätere Änderungen gelten nur für künftige Bestellungen und ändern bereits geschlossene Verträge nicht. Der Kunde kann die AGB vor Abgabe der Bestellung speichern oder ausdrucken. Soweit zwingendes Recht eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger verlangt, stellt TWHEELS diese spätestens bei Lieferung der Ware bereit.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn TWHEELS ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die blosse Nutzung der Webseite gilt nicht als Zustimmung zu diesen AGB.
2. Angebote, Produktangaben und Reichweiten
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
Produktbeschreibungen, technische Daten und ausdrücklich beworbene Eigenschaften sind im gesetzlich vorgesehenen Umfang Bestandteil des Vertrags. Geringfügige, für den Kunden zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie die vereinbarte Verwendung und zwingende Rechte nicht beeinträchtigen.
Angaben zur Reichweite, Betriebsdauer, Ladezeit oder Leistung beruhen auf den jeweils angegebenen Testbedingungen. Tatsächliche Werte können insbesondere durch Temperatur, Beladung, Reifendruck, Gelände, Untergrund, Unterstützungsstufe, Fahrweise, Wartungszustand und Alter des Akkus abweichen. Eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft oder ein zwingendes gesetzliches Recht wird dadurch nicht eingeschränkt.
3. Preise, Gutscheine und Rabattcodes
Die im Bestellprozess angezeigten Preise gelten in der dort ausgewiesenen Währung. Sie enthalten, soweit anwendbar und nicht anders ausgewiesen, die gesetzliche Mehrwertsteuer, vorgezogene Recyclinggebühren und weitere nicht frei wählbare Preisbestandteile. Liefer-, Speditions- und Zusatzkosten werden vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen.
Preisänderungen gelten nur für künftige Bestellungen. Der Preis eines bereits geschlossenen Vertrags wird dadurch nicht geändert.
Entgeltlich erworbene Geschenkgutscheine sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Teileinlösungen sind möglich und das Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen. Eine Barauszahlung oder Verzinsung ist ausgeschlossen, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt. Gutscheine und Gutschriften werden nicht in Geld ausgezahlt. Gekaufte Gutscheine sind vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Widerrufs- und Rückerstattungsansprüche bleiben unberührt.
Unentgeltliche Aktions- und Rabattcodes gelten nur für den angegebenen Zeitraum und zu den vor Abgabe der Bestellung kommunizierten Bedingungen. Sie sind nicht in bar auszahlbar und nur kombinierbar, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Zwingende Rechte und bereits entstandene Ansprüche aus entgeltlich erworbenen Gutscheinen bleiben unberührt.
4. Bestellung, Vertragsschluss, Preisfehler und Nichtverfügbarkeit
Eine Bestellung im Online-Shop durchläuft diese Schritte:
- Produkt auswählen, gewünschte Variante und Menge festlegen und mit In den Warenkorb hinzufügen. Mit Jetzt kaufen gelangt der Kunde direkt in den Bestellprozess.
- Im Warenkorb die Positionen prüfen. Menge ändern und Positionen entfernen ist dort jederzeit möglich.
- Mit Zur Kasse den Bestellprozess starten.
- Kontaktdaten und Lieferadresse eingeben.
- Versandart wählen.
- Zahlungsart wählen und, je nach Zahlungsart, zum Zahlungsdienstleister wechseln.
- Die Zusammenfassung mit allen Positionen, Liefer- und Zusatzkosten sowie dem Gesamtbetrag prüfen.
- Mit der Schaltfläche zum Abschluss der Zahlung die Bestellung verbindlich absenden.
Eingabefehler kann der Kunde bis zum verbindlichen Absenden jederzeit korrigieren: Mengen und Positionen im Warenkorb ändern oder entfernen, eingegebene Daten in den Eingabefeldern überschreiben und mit der Zurück-Funktion zu einem früheren Schritt wechseln. Der Bestellvorgang lässt sich bis dahin auch ohne Folgen abbrechen, indem der Kunde den Browser oder das Fenster schliesst.
TWHEELS speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten zusammen mit der Bestellbestätigung per E-Mail zu. Die zum Bestellzeitpunkt geltenden AGB sind Teil dieser Bestätigung. Der Kunde kann sie ausserdem vor Abgabe der Bestellung speichern oder ausdrucken.
Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die automatische Bestellbestätigung bestätigt nur den Eingang der Bestellung und ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande, sobald TWHEELS eine ausdrückliche Annahme- oder Versandbestätigung versendet oder die Ware zum Versand übergibt.
TWHEELS kann eine Bestellung vor Vertragsabschluss ablehnen, wenn ein Preis, eine Produktangabe oder eine Rabattberechnung offensichtlich fehlerhaft ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert. Eine bereits geleistete Zahlung wird über dasselbe Zahlungsmittel zurückerstattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird und dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Nach Vertragsabschluss bleiben ausschliesslich die gesetzlichen Rechte wegen Irrtums vorbehalten.
Ist eine Ware vor Vertragsabschluss nicht verfügbar, kann TWHEELS das Angebot ablehnen und eine bereits geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstatten. Wird die Lieferung nach Vertragsabschluss aus einem von TWHEELS nicht zu vertretenden Umstand endgültig unmöglich, informiert TWHEELS den Kunden unverzüglich und erstattet Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung. Bei teilweiser Verfügbarkeit kann der Kunde zwischen einer Teillieferung und der Rückerstattung des nicht lieferbaren Teils wählen. Ein Ersatzprodukt wird nur mit Zustimmung des Kunden geliefert. Zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Dem Kunden stehen die im Checkout angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. TWHEELS kann einzelne Zahlungsarten aus sachlichen Gründen ausschliessen oder Vorauskasse verlangen.
Wählt der Kunde einen externen Zahlungsdienstleister, insbesondere HeyLight für die Ratenzahlung oder PowerPay für den Kauf auf Rechnung, gelten ergänzend dessen im Checkout zugänglich gemachte Vertrags- und Datenschutzbedingungen. Forderungen können im Rahmen der gewählten Zahlungsart an den Zahlungsdienstleister abgetreten werden. Zwingende Rechte des Kunden gegenüber TWHEELS bleiben unberührt.
Wählt der Kunde die Vorauszahlung per Banküberweisung, ist der Betrag innerhalb von zehn Kalendertagen nach der Bestellbestätigung gutzuschreiben. Geht die Zahlung bis dahin nicht ein, kann TWHEELS nach einer Erinnerung mit angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Bestellung stornieren. Bei den übrigen Zahlungsarten gilt die im Checkout oder auf der Rechnung des Zahlungsdienstleisters genannte Frist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von TWHEELS, soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht wirksam begründet wurde.
6. Paket-, Sperrgut- und Speditionslieferung
Die im Angebot, im Checkout oder in der Bestellbestätigung bezeichnete Lieferart ist massgeblich. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Bei als Speditions- oder Sperrgutlieferung gekennzeichneten Produkten umfasst die Standardlieferung, sofern keine weitergehende Leistung ausdrücklich vereinbart wurde, die Anlieferung bis zur nächstgelegenen, mit dem Lieferfahrzeug frei und sicher erreichbaren Bordsteinkante an der Lieferadresse. Der Transport in ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Etage, der Transport über Treppen, das Auspacken, die Montage und die Entsorgung der Verpackung sind nur geschuldet, wenn die entsprechende Zusatzleistung vor der Bestellung ausdrücklich vereinbart und bestätigt wurde.
Der Kunde muss richtige Kontakt- und Adressdaten, bekannte Zufahrtsbeschränkungen sowie eine erreichbare Kontaktperson angeben. Bei einem fest vereinbarten oder angemessen angekündigten Lieferzeitfenster muss er die Annahme ermöglichen.
Kann eine Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht erfolgen oder wird sie ohne berechtigten Grund verweigert, darf TWHEELS die tatsächlich angefallenen, angemessenen und nachgewiesenen Mehrkosten des erfolglosen Zustellversuchs, des Rücktransports, der erforderlichen Lagerung und einer erneuten Zustellung verlangen. Voraussetzung ist, dass der Kunde vorab transparent über den Betrag oder die Berechnung dieser Kosten informiert wurde. Der Kunde kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bei einem Fehler von TWHEELS oder des Transporteurs sowie bei einer berechtigten Annahmeverweigerung werden keine solchen Kosten belastet.
7. Gefahrübergang, Lieferverzug und höhere Gewalt
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung erst über, wenn der Verbraucher oder eine von ihm bezeichnete empfangsberechtigte Person, die nicht der Beförderer ist, die Ware physisch erhalten hat. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Beförderer, den TWHEELS nicht als Versandmöglichkeit angeboten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe an diesen Beförderer über. Bei einem vom Verbraucher zu vertretenden Annahmeverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hält TWHEELS einen verbindlich bestätigten Liefertermin nicht ein, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Läuft diese Nachfrist erfolglos ab, kann er vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung unverzüglich zurück. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzliche Verzugs- und Schadenersatzansprüche, bleiben unberührt und setzen keine solche Nachfrist voraus, soweit das Gesetz darauf verzichtet.
Wird eine Leistung durch ein ausserhalb der zumutbaren Kontrolle von TWHEELS liegendes und trotz angemessener Vorsorge nicht vermeidbares Ereignis vorübergehend verhindert, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Dazu können Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, Unruhen, Epidemien, Streiks ausserhalb des Betriebs von TWHEELS sowie erhebliche und unvorhersehbare Transport- oder Energieausfälle gehören. Gewöhnliche Preissteigerungen oder vermeidbare Beschaffungsprobleme gelten nicht als höhere Gewalt.
TWHEELS informiert den Kunden so bald wie möglich und trifft zumutbare Massnahmen zur Begrenzung der Folgen. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Gesetzliche Rücktritts-, Schadenersatz- und Haftungsrechte bleiben vorbehalten.
8. Prüfung und Transportschäden
Der Kunde wird gebeten, die Lieferung nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und erkennbare Transportschäden zu prüfen. Transportschäden und Fehlmengen sind TWHEELS innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zustellung an info@twheels.ch zu melden. Sichtbare Schäden sollen möglichst bereits bei der Übergabe dokumentiert werden. Beim Auspacken festgestellte Schäden sind unverzüglich nach dem Auspacken zu melden. Verdeckte Schäden, die erst später erkennbar werden, sind innerhalb von fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung zu melden.
Für die Schadenabklärung sind die erhaltene Aussen- und Innenverpackung einschliesslich Versandetikett aufzubewahren und der Schaden genau zu dokumentieren. Die Meldung muss angeben, wo sich der Schaden befindet, und aussagekräftige Fotos des Produkts, der beschädigten Stelle sowie der Aussen- und Innenverpackung enthalten. TWHEELS fordert die Verpackungsbilder für die Schadenmeldung beim Transportdienstleister an. Die Verpackung ist bis zum Abschluss der Schadenabklärung aufzubewahren und auf Verlangen zur Prüfung bereitzustellen. Wurde die Ware von TWHEELS vereinbarungsgemäss ohne Verpackung geliefert, ist dies zu dokumentieren; Fotos einer nicht mitgelieferten Verpackung sind nicht erforderlich.
Bei Verbrauchern führt die Versäumung dieser Fristen oder eine unvollständige Dokumentation nicht automatisch zum Verlust zwingender gesetzlicher Gewährleistungsrechte. Das Unterlassen eines Vermerks auf einem Lieferschein gilt nicht automatisch als Genehmigung eines Mangels. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Prüf- und Rügepflichten.
9. Freiwilliges Rückgaberecht
Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Liechtenstein oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Es ist in Ziffer 12 beschrieben, geht dem freiwilligen Rückgaberecht vor und ist an keine der nachfolgenden Bedingungen gebunden.
Unabhängig von zwingenden gesetzlichen Rechten gewährt TWHEELS folgendes freiwilliges Rückgaberecht:
- Tag 1 bis 14 nach Erhalt: Rückgabe gegen Rückerstattung des tatsächlich bezahlten Kaufpreises in Geld. Die Originalverpackung muss vorhanden sein und für die Rücksendung verwendet werden.
- Tag 15 bis 120 nach Erhalt: Rückgabe ausschliesslich gegen eine TWHEELS-Gutschrift. Eine Rückerstattung in Geld erfolgt nicht.
9.1 Anmeldung und Fristen
Die freiwillige Rückgabe muss innerhalb der jeweiligen Frist per E-Mail an info@twheels.ch angemeldet werden. TWHEELS bestätigt die Rückgabe und teilt den weiteren Ablauf sowie die Rücksendeadresse mit. Eine rechtzeitige Anmeldung bleibt massgeblich, auch wenn TWHEELS sie erst nach Ablauf der Anmeldefrist bearbeitet.
Nach Zugang der Rückgabebestätigung und der von TWHEELS bereitzustellenden notwendigen Rücksendeinformationen muss der Kunde die Ware innerhalb von 14 Kalendertagen absenden oder nach Terminvereinbarung persönlich bei TWHEELS abgeben. Für eine Rücksendung ist das rechtzeitige Absenden massgeblich, nicht das Eintreffen bei TWHEELS.
Wurde eine Abholung durch TWHEELS oder einen von TWHEELS beauftragten Transporteur vereinbart, genügt es, wenn der Kunde die Ware innerhalb dieser Frist sachgerecht und transportsicher zur Abholung bereitstellt und TWHEELS die Abholbereitschaft mitteilt. Er muss die vereinbarte Abholung ermöglichen. Verzögerungen bei einer solchen Abholung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten. Auch sonstige von TWHEELS verursachte Verzögerungen gehen nicht zulasten des Kunden.
Nicht abgestimmte Sendungen können im Rahmen des freiwilligen Rechts aus logistischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen zurückgewiesen werden. Zwingende gesetzliche Ansprüche gehen dadurch nicht verloren. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht setzt keine Freigabe durch TWHEELS voraus; dafür gelten die jeweiligen gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen.
9.2 Zustand und Verpackung
Die Ware muss vollständig, sauber und funktionsfähig sein. Sämtliches Zubehör, Handbücher, Kabel, Ladegeräte, Kleinteile und Beilagen müssen enthalten sein. Das gilt auch für kostenlose Zugaben, Geschenke und noch nicht eingelöste Aktions- oder Voucher-Codes, die zu dieser Bestellung geliefert wurden. Ist eine kostenlose Zugabe verbraucht oder ein Code bereits eingelöst, kann TWHEELS ihren Wert von der Erstattung oder Gutschrift abziehen. Die Ware darf nur so geprüft worden sein, wie es zur Beurteilung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion notwendig ist.
Für jede Rücksendung oder Abholung durch einen Transporteur muss der Kunde die Ware selbstständig, sachgerecht und transportsicher verpacken. Die Verpackung muss das Produkt rundum vor den üblichen Belastungen des Transports schützen. Dies gilt auch, wenn TWHEELS den Rücktransport organisiert. Für die freiwillige Rückgabe gegen Geldrückerstattung innerhalb der ersten 14 Tage ist die Originalverpackung erforderlich. Soweit keine Originalverpackung vorgeschrieben ist, ist eine gleichermassen geeignete andere Transportverpackung zulässig.
Eine Abholung oder Übernahme zum Transport kann abgelehnt werden, solange eine erforderliche transportsichere Verpackung fehlt. Geht eine unzureichend verpackte Sendung dennoch bei TWHEELS ein, stimmt TWHEELS das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Ein erneuter Versand erfolgt erst, wenn ein sicherer Transport gewährleistet ist.
Ein nachgewiesener Wertverlust durch einen vom Kunden zu vertretenden Verpackungsfehler wird nach Ziffer 9.3 beurteilt. Daraus folgt kein pauschaler Ausschluss der Haftung für sämtliche Transportschäden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.3 Wertminderung und Ausschlüsse
TWHEELS prüft jede retournierte Ware. Das blosse Öffnen der Verpackung sowie eine zur Beurteilung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktion notwendige Prüfung führen zu keinem pauschalen Abzug. Für eine ungeöffnete, vollständige und unbeschädigte Ware erfolgt kein Abzug wegen Wertminderung. Die jeweiligen Rückgabefristen, Voraussetzungen und die Unterscheidung zwischen Geldrückerstattung und Gutschrift nach Ziffer 9 bleiben massgeblich.
Ein Abzug ist zulässig, soweit ein tatsächlicher Wertverlust nachgewiesen wurde und durch einen zur Prüfung nicht notwendigen Umgang, ausserordentliche Abnutzung, Verschmutzung, unsachgemässe Rückverpackung oder fehlendes Zubehör verursacht wurde. TWHEELS teilt dem Kunden den Grund und die Höhe des Abzugs nachvollziehbar mit.
Bei erheblicher Beschädigung, starker Nutzung, fehlenden wesentlichen Bestandteilen oder wenn die Ware nicht mehr als Gebraucht- oder aufbereitetes Produkt verkauft werden kann, darf TWHEELS die freiwillige Rückgabe ablehnen.
Als refurbished verkaufte Produkte sind vom freiwilligen Rückgaberecht an Tag 1 bis 120 ausgeschlossen. Die zweijährige Garantie bleibt bestehen. Gekaufte Gutscheine sind ebenfalls vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Produkte, an denen Veränderungen im Sinne von Ziffer 10.5 vorgenommen wurden, auch mit Zustimmung von TWHEELS. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9.4 Rücktransport und Erstattung
Der Kunde trägt die Rücksendekosten. Er kann den Versand selbst organisieren oder einen Rücktransport durch TWHEELS anfragen. Die persönliche Rückgabe im Lager in Weesen ist nach Terminvereinbarung kostenlos.
Die Rückerstattung oder Ausstellung der Gutschrift erfolgt nach Eingang und Prüfung der Ware in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen. Gutschriften werden nicht in Geld ausgezahlt. Zwingende gesetzliche Rückerstattungsansprüche bleiben unberührt.
10. Garantie
10.1 Umfang und Dauer
TWHEELS gewährt auf neue und als refurbished verkaufte Produkte zwei Jahre Garantie auf Material- und Herstellungsfehler ab Erhalt der Ware. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von dieser Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt. Sie richten sich nach dem zwingend oder wirksam anwendbaren Recht.
Die Fristen von 14 beziehungsweise 120 Tagen für das freiwillige Rückgaberecht nach Ziffer 9 begrenzen weder diese Garantie noch die gesetzlichen Mängelrechte. Ein erst später erkennbarer Material- oder Herstellungsfehler kann deshalb nach den jeweiligen Voraussetzungen weiterhin geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Vorschriften über Fristbeginn, Verjährung und rechtzeitige Mängelanzeige bleiben unberührt.
Akkus sind bei Material- und Herstellungsfehlern von der zweijährigen Garantie umfasst. Eine normale alters- und nutzungsbedingte Abnahme der Kapazität ist kein Garantiefall.
Bei Produkten, die TWHEELS ausdrücklich für den Bürogebrauch anbietet, gilt die Garantie auch bei bestimmungsgemässer Nutzung in Unternehmen. Schäden durch industrielle Nutzung oder andere nicht freigegebene Einsatzarten sind ausgeschlossen, soweit sie dadurch verursacht wurden.
10.2 Meldung, Bring-in und Verpackung
Mängel sollen nach Entdeckung so schnell wie möglich an info@twheels.ch gemeldet werden. Die Meldung sollte Bestellnummer, Produkt, Fehlerbeschreibung sowie aussagekräftige Fotos oder Videos enthalten. Soweit relevant, sind Seriennummer, Kilometerstand, Nutzungsdauer und Nutzungsart anzugeben. Für Transportschäden gilt ergänzend Ziffer 8.
Die Garantie ist eine Bring-in-Garantie. Hinweg ist der Transport des Produkts zu TWHEELS, Rückweg der Transport zurück zum Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass das Produkt zu TWHEELS gelangt: Er bringt es nach Terminvereinbarung ins Lager in Weesen oder sendet es auf eigene Kosten und Gefahr transportsicher an TWHEELS. Vor dem Hinweg stimmt der Kunde das Vorgehen mit TWHEELS ab; diese Abstimmung dient der Diagnose, der Logistik und der Sicherheit, namentlich bei Akkus. Für grosse Produkte bietet TWHEELS gegen Entgelt ein Versandlabel oder eine Abholung an. Die Preise stehen auf der Seite «Service-Preise» im Shop. Steht dort für ein Produkt, eine Transportart oder eine Adresse kein Preis, namentlich bei Sperrgut, entspricht der Betrag den Kosten des Transporteurs einschliesslich Mehrwertsteuer. TWHEELS nennt dem Kunden den Betrag in jedem Fall vor dem Transport in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Für Verbraucher in Liechtenstein und in der EU gilt Ziffer 10.7.
Meldet der Kunde den Mangel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, kann TWHEELS anbieten, das Produkt abholen zu lassen und die Kosten dafür vorläufig zu übernehmen. TWHEELS nennt dem Kunden vor der Abholung in Textform den Betrag der Abholung und den Höchstbetrag für die Prüfung nach Ziffer 10.3 Absatz 3 Buchstabe a und weist darauf hin, dass er die Kosten der Abholung und der Prüfung trägt, wenn kein gedeckter Mangel vorliegt. Zugleich weist TWHEELS auf die Abholfrist, das Lagergeld und den Verkauf nach Ziffer 10.6 hin. Verbraucher in Liechtenstein und in der EU weist TWHEELS zugleich darauf hin, dass ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte kostenlos sind und sie diese Kosten nur nach Ziffer 10.7 Buchstabe b tragen. Der Kunde kann die Abholung ablehnen und das Produkt nach Absatz 2 bringen oder senden. Liegt ein gedeckter Mangel vor, trägt TWHEELS die Kosten des Hin- und des Rückwegs, auch wenn der Kunde das Produkt nach Absatz 2 selbst bringt oder sendet. Das freiwillige Rückgaberecht nach Ziffer 9 und das Widerrufsrecht nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
Die Originalverpackung ist für einen Garantiefall nicht erforderlich. Wird das Produkt versandt oder durch einen Transporteur abgeholt, verpackt der Kunde es selbstständig, sachgerecht und transportsicher, sodass es vor den üblichen Belastungen des Transports geschützt ist. Eine geeignete andere Transportverpackung genügt. Dies gilt auch für einen von TWHEELS organisierten Transport; vorbehalten bleibt die nachfolgend ausdrücklich vereinbarte Ausnahme für ursprünglich unverpackt gelieferte Produkte. Eine Abholung oder Übernahme zum Transport kann abgelehnt werden, solange die erforderliche transportsichere Verpackung fehlt. Bei bereits eingegangenen unzureichend verpackten Sendungen stimmt TWHEELS das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab; ein erneuter Versand erfolgt erst, wenn ein sicherer Transport gewährleistet ist.
Wird ein Produkt im Garantiefall nach Terminvereinbarung persönlich ohne Verpackung bei TWHEELS abgegeben, muss es nach Abschluss der Bearbeitung wieder persönlich und ohne Verpackung im Lager in Weesen abgeholt werden. TWHEELS stellt in diesem Fall keine Verpackung bereit und versendet das Produkt nicht. Dies gilt auch bei einem Ersatzprodukt. TWHEELS weist bei der Annahme in Textform, zum Beispiel mit einem Annahmeschein, auf die erforderliche Abholung und auf Ziffer 10.6 hin.
Ausnahme: Hat TWHEELS das Produkt ursprünglich vereinbarungsgemäss ohne Verpackung geliefert, etwa bei bestimmten Velomodellen, kann TWHEELS nach vorgängiger Absprache erneut einen geeigneten unverpackten Transport organisieren. Diese Ausnahme gilt für den vereinbarten Transport zu TWHEELS und zurück zum Kunden, auch nach einer persönlichen unverpackten Abgabe. Ein eigenständig organisierter unverpackter Versand ist davon nicht umfasst. Für die Kosten gelten die Ziffern 10.2, 10.3 und 10.7. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Ein zusätzlicher Schaden, der nachweislich durch einen vom Kunden zu vertretenden Verpackungsfehler verursacht wurde, fällt nicht unter die Garantie für Material- und Herstellungsfehler. Die Prüfung des ursprünglich gemeldeten Mangels und davon unabhängige Garantieansprüche bleiben bestehen. Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Transportschäden ist damit nicht verbunden.
Lässt sich ein Mangel ohne Rücksendung beheben, kann TWHEELS dem Kunden im Garantiefall ein Ersatzteil kostenlos zusenden.
10.3 Abwicklung
Bestätigt die Prüfung einen gedeckten Mangel, behebt TWHEELS ihn kostenlos durch Reparatur oder, nach Wahl von TWHEELS, durch Ersatz durch ein gleiches oder gleichwertiges Produkt. TWHEELS trägt in diesem Fall die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes und den Rückversand an eine Lieferadresse in der Schweiz; für Verbraucher in Liechtenstein und in der EU gilt Ziffer 10.7. Für persönlich ohne Verpackung abgegebene Produkte gilt die Abholung nach Ziffer 10.2; die dort geregelte Ausnahme für ursprünglich unverpackt gelieferte Produkte bleibt vorbehalten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist im Rahmen der Garantie nicht vorgesehen.
Im Rahmen dieser Garantie leistet TWHEELS Reparatur oder Ersatz. Die gesetzlichen Mängelrechte, namentlich Wandelung und Minderung, bleiben davon unberührt und richten sich nach dem anwendbaren Recht.
Ein gedeckter Mangel ist ein Mangel, für den TWHEELS nach dieser Garantie oder nach den gesetzlichen Mängelrechten einsteht. Liegt kein gedeckter Mangel vor, gilt:
- a) Für die Prüfung schuldet der Kunde den Aufwand, den die von TWHEELS beauftragte Fachperson tatsächlich für Fehlersuche, Funktionsprüfung, nötiges Zerlegen und Zusammenbauen sowie die Dokumentation des Ergebnisses benötigt, zum Stundensatz von CHF 60 einschliesslich Mehrwertsteuer. Annahme, Ein- und Auspacken, Lagerung und Korrespondenz zählen nicht dazu. Abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde; dafür zählt TWHEELS den gesamten Aufwand eines Falls zusammen. Vor dem Hinweg oder, bei persönlicher Abgabe in Weesen, vor der Annahme nennt TWHEELS dem Kunden in Textform einen Höchstbetrag für die Prüfung einschliesslich Mehrwertsteuer, den die Fachperson nach Produkt und gemeldetem Fehler festlegt. In derselben Mitteilung weist TWHEELS auf die Abholfrist, das Lagergeld und den Verkauf nach Ziffer 10.6 hin. Mit dem Hinweg oder der Abgabe nach dieser Mitteilung beauftragt der Kunde TWHEELS mit der Prüfung zu diesen Bedingungen. Fehlt die Mitteilung, kann TWHEELS sie vor Beginn der Prüfung nachholen; die Prüfung ist dann nur kostenpflichtig, wenn der Kunde vor ihrem Beginn in Textform zugestimmt hat. Der Kunde kann die Prüfung bis zu ihrem Beginn absagen und schuldet dafür dann nichts; für den Transport gelten in diesem Fall die Buchstaben b und c. Der Höchstbetrag umfasst nur die Prüfung, nicht Transport, Reparatur und Lagergeld. TWHEELS verlangt für die Prüfung nie mehr als den genannten Höchstbetrag. Reicht er nicht aus, unterbricht TWHEELS die Prüfung und fragt den Kunden in Textform, ob er einem höheren Höchstbetrag zustimmt. Stimmt er nicht zu, beendet TWHEELS die Prüfung, teilt ihm den bisherigen Befund mit und verlangt höchstens den ursprünglich genannten Höchstbetrag. Mit dem Ergebnis weist TWHEELS die Arbeitsschritte, ihre Dauer und den Betrag aus. Hat TWHEELS den Höchstbetrag nicht nach diesem Buchstaben in Textform genannt, ist die Prüfung für den Kunden kostenlos.
- b) Der Kunde trägt die Kosten des Hinwegs und, wenn er die Rücksendung wählt, des Rückwegs. Das gilt auch, wenn TWHEELS den Hinweg organisiert oder vorläufig bezahlt hat, namentlich bei einer Abholung nach Ziffer 10.2 Absatz 3. Massgeblich ist der Betrag nach Ziffer 10.2, den TWHEELS dem Kunden vor dem jeweiligen Transport in Textform genannt hat. Hat TWHEELS den Betrag nicht vorher genannt, schuldet der Kunde für diesen Transport nichts.
- c) TWHEELS teilt dem Kunden das Ergebnis in Textform mit, begründet es nachvollziehbar, zum Beispiel mit Fotos, Videos oder Fehlercodes, und nennt die offenen Kosten. Der Kunde wählt zwischen der Abholung in Weesen nach Terminvereinbarung, ohne Kosten für den Rückweg, und der Rücksendung an seine Adresse. TWHEELS gibt das Produkt Zug um Zug gegen Bezahlung der offenen Kosten heraus; bei der Abholung kann der Kunde vor Ort bezahlen. Die Rücksendung führt TWHEELS aus, sobald die offenen Kosten bezahlt sind. Der Kunde kann unter Vorbehalt bezahlen.
- d) Eine Reparatur erfolgt nur, wenn der Kunde einem vorher in Textform genannten Kostenvoranschlag zugestimmt hat. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos. Übersteigen die Kosten den Kostenvoranschlag, holt TWHEELS vorher erneut die Zustimmung des Kunden ein. Nach der Reparatur gehören auch die Reparaturkosten zu den offenen Kosten.
- e) Das Ergebnis der Prüfung ist für den Kunden nicht verbindlich. Stellt sich später heraus, dass ein gedeckter Mangel vorlag, erstattet TWHEELS innert 14 Kalendertagen die bezahlten Prüfkosten, die nach dieser Ziffer bezahlten Transportkosten und das Lagergeld nach Ziffer 10.6.
- f) Erklärt der Kunde nach Beginn der Prüfung die Rückgabe nach Ziffer 9, bleiben die Prüfkosten nach Buchstabe a geschuldet; im Übrigen richten sich die Kosten nach Ziffer 9.4. Erklärt der Kunde den Widerruf nach Ziffer 12, richten sich die Kosten nur nach Ziffer 12. In beiden Fällen bleibt das Produkt bei TWHEELS, und Ziffer 10.6 gilt nicht. Lehnt TWHEELS die Rückgabe nach Ziffer 9.3 ab, gilt Ziffer 10.6.
- g) Für bereitgestellte und nicht abgeholte Produkte gilt Ziffer 10.6.
Bei persönlich ohne Verpackung abgegebenen Produkten entfällt die Rücksendung nach Buchstabe c; es gelten die Abholregel und die Ausnahme für ursprünglich unverpackt gelieferte Produkte nach Ziffer 10.2. Für Verbraucher in Liechtenstein und in der EU gilt Ziffer 10.7.
Nicht abgestimmte Mehrkosten des Kunden werden nur erstattet, soweit sie objektiv notwendig, angemessen und gesetzlich von TWHEELS zu tragen waren. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
10.4 Was nicht gedeckt ist
- Normale nutzungs- oder altersbedingte Abnutzung, einschliesslich Ausbleichen von Stoffen und Nachlassen der Polsterung.
- Schäden durch Missbrauch, unsachgemässe Montage, Überlastung, Sturz oder Unfälle.
- Kratzer, Dellen und andere kosmetische Schäden durch unsachgemässe Handhabung.
- Schäden, die durch nicht autorisierte Reparaturen, Modifikationen oder Änderungen verursacht oder wesentlich mitverursacht wurden.
- Schäden durch Nutzung ausserhalb des für das jeweilige Produkt freigegebenen Einsatzbereichs, einschliesslich nicht freigegebener gewerblicher oder industrieller Nutzung.
- Schäden durch mangelhafte Pflege, äussere Einwirkung, Überschreitung verbindlicher Nutzungsgrenzen, Feuchtigkeit oder Wasser über die für das Produkt angegebene Schutzklasse hinaus (namentlich Untertauchen, Hochdruck- oder Dampfreiniger, Fahren durch tiefes Wasser), Frost, Hitze, unsachgemässe Lagerung, Entdrosselung, Tuning, Manipulation der Steuerung, ungeeignete Ladegeräte oder technisch nicht kompatible Bauteile, soweit diese den Schaden verursacht oder wesentlich mitverursacht haben.
Normale Abnutzung ist auch bei Verschleissteilen wie Bremsen, Reifen, Schläuchen, Rollen, Riemen, Gurten, Federn, Lagern und Zahnkränzen nicht gedeckt. Material-, Herstellungs- und werkseitige Montagefehler bleiben auch an Stoffen, Polsterungen und Verschleissteilen gedeckt. Zwingende gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
10.5 Veränderungen am Produkt
Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter ohne vorgängige Zustimmung von TWHEELS in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Veränderungen am Produkt vor, entfällt die Garantie nach dieser Ziffer 10 für das gesamte Produkt. Sie bleibt nur bestehen, soweit der Kunde nachweist, dass der geltend gemachte Mangel weder durch die Veränderung verursacht noch begünstigt wurde. Für veränderte oder fremde Teile besteht keine Garantie.
Als Veränderung gelten insbesondere Umbauten, das Entfernen oder Versetzen von Bauteilen (etwa Gepäckträger, Schutzbleche oder Beleuchtung), Bohrungen, Eingriffe in Elektrik, Verkabelung, Akku oder Steuerung sowie der Anbau fremder Teile an Rahmen, Elektrik oder sicherheitsrelevanten Bauteilen. Keine Veränderung sind die Montage von Original-Zubehör von TWHEELS nach Anleitung, das Anbringen von Zubehör ohne Eingriff an den dafür vorgesehenen Stellen (zum Beispiel Klingel, Handyhalter oder Schloss), der fachgerechte Ersatz von Verschleissteilen durch gleichwertige Teile sowie Einstell- und Wartungsarbeiten gemäss Bedienungsanleitung.
TWHEELS kann eine Zustimmung an Bedingungen knüpfen, etwa an die Ausführung durch eine Fachwerkstatt. Auch mit Zustimmung sind Schäden nicht gedeckt, die durch die Ausführung der Veränderung entstehen, es sei denn, TWHEELS hat die Veränderung selbst ausgeführt. Zwingende gesetzliche Ansprüche, namentlich die gesetzlichen Mängelrechte nach Ziffer 10.1, bleiben unberührt.
10.6 Abholung, Lagergeld und Verkauf nicht abgeholter Produkte
Ist ein Produkt nach Prüfung, Reparatur oder abgesagter Prüfung zur Abholung oder Rücksendung bereit, oder hat der Kunde einer nachgeholten Mitteilung nach Ziffer 10.3 Absatz 3 Buchstabe a innert 14 Kalendertagen weder zugestimmt noch die Prüfung abgesagt, teilt TWHEELS dies dem Kunden in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse mit. Kann die E-Mail nicht zugestellt werden, erfolgt die Mitteilung per Brief an die Lieferadresse. Die Mitteilung nennt die offenen Kosten, wie der Kunde sie bezahlen kann, die Wahl nach Ziffer 10.3 Absatz 3 Buchstabe c und das Lagergeld nach dieser Ziffer. Sie setzt dem Kunden eine Frist von 14 Kalendertagen ab Zugang, um das Produkt abzuholen, einen Abholtermin zu vereinbaren oder die Rücksendung zu bezahlen. Beauftragt der Kunde innerhalb der Frist eine Reparatur, beginnt die Frist mit der Mitteilung neu, dass die Reparatur abgeschlossen ist.
Tut der Kunde innerhalb der Frist nichts davon, schuldet er für die weitere Aufbewahrung ab dem 15. Kalendertag nach Zugang der Mitteilung ein Lagergeld von CHF 2 pro Kalendertag einschliesslich allfälliger Mehrwertsteuer, insgesamt höchstens CHF 120 je Produkt und Fall. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Abholtermin, läuft das Lagergeld ab dem Tag nach dem Termin, frühestens ab dem 15. Kalendertag. Kein Lagergeld fällt an für Tage, an denen TWHEELS keinen Abholtermin anbietet, eine bezahlte Rücksendung nicht ausführt oder die Herausgabe sonst nicht ermöglicht. Verlangt TWHEELS Kosten, die der Kunde nicht schuldet, entfällt das Lagergeld ganz.
Hat der Kunde das Produkt 90 Kalendertage nach Zugang der Mitteilung weder abgeholt noch die Rücksendung bezahlt und sind die verlangten Beträge geschuldet und fällig, kann TWHEELS ihm per E-Mail und per eingeschriebenem Brief an die Liefer- und die Rechnungsadresse eine letzte Frist von 14 Kalendertagen setzen. Darin nennt TWHEELS die offenen Beträge, kündigt den Verkauf an und nennt den frühesten Verkaufstag. Nach Ablauf dieser Frist kann TWHEELS das Produkt in guten Treuen zu einem marktüblichen Preis an einen Dritten verkaufen, auch über den eigenen Shop als geprüftes Gerät. TWHEELS erwirbt das Produkt nicht selbst und wahrt beim Verkauf die Interessen des Kunden mit der Sorgfalt eines Beauftragten. Vorher löscht TWHEELS auf dem Produkt gespeicherte persönliche Daten und Kopplungen.
Vom Erlös zieht TWHEELS die darauf geschuldete Mehrwertsteuer, die offenen Kosten nach Ziffer 10.3, das Lagergeld und die belegten, angemessenen Kosten des Verkaufs ab. TWHEELS erstellt innert 30 Kalendertagen nach dem Verkauf eine Abrechnung in Textform und überweist den Überschuss auf ein vom Kunden genanntes Konto; bis dahin bewahrt TWHEELS den Betrag für ihn auf. Deckt der Erlös die Beträge nicht, verlangt TWHEELS den Rest nicht. Ist ein Verkauf nicht möglich oder wären seine Kosten voraussichtlich höher als der Erlös, kann TWHEELS das Produkt nach Ablauf der letzten Frist fachgerecht entsorgen, wenn die letzte Ankündigung darauf hinweist.
Bestreitet der Kunde vor dem Verkauf das Prüfergebnis oder die verlangten Beträge in Textform, oder ist darüber ein Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren hängig, unterbleibt der Verkauf. Eine andere Fachperson prüft das Produkt dann kostenlos ein zweites Mal; bis zur Mitteilung ihres Ergebnisses fällt kein Lagergeld an. Ergibt die zweite Prüfung einen gedeckten Mangel, gilt Ziffer 10.3 Absatz 1, und Kosten nach Ziffer 10.3 Absatz 3 sowie Lagergeld sind nicht geschuldet. Bestätigt sie das erste Ergebnis, beginnen die Fristen dieser Ziffer mit ihrer Mitteilung neu. Hält der Kunde danach an seinem Standpunkt fest, kann TWHEELS nur nach Art. 92 bis 94 OR vorgehen.
Der Kunde kann den Verkauf bis zum Verkaufstag abwenden, indem er das Produkt abholt oder die Rücksendung bezahlt. Er schuldet dann die offenen Kosten und das bis dahin entstandene Lagergeld.
Diese Ziffer gilt nicht, solange TWHEELS das Produkt nach Ziffer 10.3 Absatz 1 oder nach zwingendem Recht kostenlos herausgeben oder zurücksenden muss. Sie gilt entsprechend für Waren, deren freiwillige Rückgabe nach Ziffer 9.3 abgelehnt wurde. Für nicht angenommene Lieferungen gilt Ziffer 6. Die Rechte von TWHEELS nach Art. 92 bis 94 OR und Art. 895 bis 898 ZGB bleiben vorbehalten. Für Verbraucher in Liechtenstein und in der EU gilt Ziffer 10.7.
10.7 Verbraucher in Liechtenstein und in der EU
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Lieferadresse in Liechtenstein oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gelten die folgenden Regeln. Sie gehen den übrigen Bestimmungen dieser Ziffer 10 vor.
- a) Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist für den Kunden unentgeltlich. Liegt ein Mangel vor, für den TWHEELS nach den gesetzlichen Mängelrechten einsteht, trägt TWHEELS die notwendigen Kosten der Abhilfe, namentlich den Transport zu TWHEELS und zurück an die Lieferadresse, allfällige Zoll- und Abfertigungskosten sowie die Gefahr des Transports. TWHEELS erstattet dem Kunden seine notwendigen Transportkosten. Bei Produkten, die sich nicht als Paket versenden lassen, organisiert TWHEELS auf Verlangen die Abholung, ohne dass der Kunde Kosten vorstrecken muss. Die Bring-in-Regel nach Ziffer 10.2 gilt nur für die Garantie.
- b) Die Prüfkosten und die Kosten eines Transports, den TWHEELS organisiert oder vorläufig bezahlt hat, trägt der Kunde nach Ziffer 10.3 Absatz 3 Buchstaben a und b nur, wenn er wusste oder bei der ihm im Rahmen seiner Möglichkeiten zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen können, dass kein gedeckter Mangel vorliegt, und wenn er dem Höchstbetrag für die Prüfung und dem Betrag des Transports vor dem Hinweg in Textform zugestimmt hat. Bleibt für den Kunden ungewiss, ob ein gedeckter Mangel vorliegt, trägt er diese Kosten nicht. Hat TWHEELS dem Kunden vor dem Transport in Textform konkret erklärt, worauf der gemeldete Fehler beruht und wie er dies selbst überprüfen kann, zum Beispiel mit einem Schritt aus der Anleitung, wird dies bei der Beurteilung berücksichtigt. Die gesetzliche Verteilung der Beweislast bleibt unberührt. Seine eigenen Versandkosten und eine von ihm gewählte Rücksendung trägt der Kunde, wenn kein gedeckter Mangel vorliegt. Auf diese Regeln weist TWHEELS in der Mitteilung vor dem Hinweg hin.
- c) Das Widerrufsrecht nach Ziffer 12 bleibt unberührt. Erklärt der Kunde innerhalb der Widerrufsfrist den Widerruf, richten sich Kosten und Rückgabe ausschliesslich nach Ziffer 12.
- d) Bei den Prüfkosten nach Ziffer 10.3 Absatz 3 Buchstabe a und beim Lagergeld nach Ziffer 10.6 kann der Kunde nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die Prüfkosten werden minutengenau nach der tatsächlichen Arbeitszeit abgerechnet und sind auf die Kosten begrenzt, die TWHEELS für die Prüfung dieses Produkts tatsächlich entstanden sind.
- e) Verkauf und Entsorgung nach Ziffer 10.6 sind nur zulässig, wenn der Kunde ihnen nach Zugang der Mitteilung nach Ziffer 10.6 gesondert und ausdrücklich in Textform zugestimmt hat; die Annahme dieser AGB oder einer Einsendevereinbarung gilt nicht als Zustimmung. Hat der Kunde das Produkt 90 Kalendertage nach Zugang der Mitteilung weder abgeholt noch die Rücksendung bezahlt, kann TWHEELS ihm per E-Mail und per Brief eine letzte Frist von 30 Kalendertagen setzen. Danach kann TWHEELS das Produkt an die Lieferadresse zurücksenden und die Kosten dieser Rücksendung nach Ziffer 10.2 verlangen oder es nach den gesetzlichen Vorschriften hinterlegen oder verwerten lassen. Ziffer 10.6 Absatz 3 erster Satz, soweit die verlangten Beträge geschuldet und fällig sein müssen, und Ziffer 10.6 Absatz 5 gelten entsprechend; bei Bestreitung unterbleibt auch die kostenpflichtige Rücksendung.
11. Haftung
TWHEELS haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, haftet TWHEELS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensfolgeschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Unberührt bleiben zwingende Haftungsansprüche, insbesondere wegen rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben oder Gesundheit sowie nach dem anwendbaren Produktehaftungsrecht. Ebenfalls unberührt bleiben zwingende Rechte wegen einer mangelhaften Ware und ausdrücklich übernommene Garantien.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher in Liechtenstein und in der EU
Dieser Abschnitt gilt für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Liechtenstein oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Er beschreibt ein gesetzliches Recht. Es besteht neben dem freiwilligen Rückgaberecht nach Ziffer 9 und geht diesem vor. Für Kunden in der Schweiz besteht beim Kauf im Online-Shop kein gesetzliches Widerrufsrecht; für sie gilt das freiwillige Rückgaberecht nach Ziffer 9.
12.1 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TWHEELS GmbH
Untere Schwärzistrasse 54
8872 Weesen
Schweiz
E-Mail: info@twheels.ch
Telefon: +41 43 508 20 26
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder per Brief, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular nach Ziffer 12.2 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, insbesondere Speditions- und Sperrgut, stehen die geschätzten Höchstkosten der Rücksendung auf der Seite «Rücksendekosten bei Widerruf (Liechtenstein und EU)».
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
12.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück. Die Verwendung ist freiwillig.
- An: TWHEELS GmbH, Untere Schwärzistrasse 54, 8872 Weesen, Schweiz, info@twheels.ch
- Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
- Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- Name des / der Verbraucher(s)
- Anschrift des / der Verbraucher(s)
- Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
- (*) Unzutreffendes streichen.
12.3 Verhältnis zum freiwilligen Rückgaberecht
Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten die Bedingungen des freiwilligen Rückgaberechts nicht als Ausschlussgrund. Originalverpackung, eine vorgängige Freigabe durch TWHEELS und die Ausschlüsse nach Ziffer 9.3 sind keine Voraussetzung für den gesetzlichen Widerruf. Nach Ablauf der gesetzlichen Frist läuft das freiwillige Rückgaberecht nach Ziffer 9 zu dessen Bedingungen bis Tag 120 weiter.
13. Datenschutz, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
TWHEELS verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und nach Massgabe der Datenschutzerklärung. Erforderliche Daten können insbesondere an Logistik-, Zahlungs- und IT-Dienstleister übermittelt werden.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit sie ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzieht, der ohne diese Rechtswahl anwendbar wäre. Soweit zwingende Kollisionsnormen unmittelbar das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmen, geht dieses Recht vor.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschliessliche Gerichtsstandsvereinbarung am Sitz von TWHEELS gilt nur gegenüber Unternehmern und nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragssprache entspricht der im Bestellprozess ausgewählten und dem Kunden bereitgestellten Sprache. Diese AGB werden in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache bereitgestellt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen geht die deutsche Fassung vor, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

