E-Scooter, E-Bikes & Elektroroller: Was ist in der Schweiz zugelassen?

Inhaltsverzeichnis

    E-Scooter, E-Bike oder Elektroroller: In der Schweiz entscheidet nicht das Etikett, sondern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Motorleistung darüber, was du fahren darfst, ab welchem Alter, mit oder ohne Helm und ob du ein Kontrollschild brauchst. Dieser Ratgeber sortiert die Regeln nach Fahrzeugtyp, damit du vor dem Kauf weisst, woran du bist.

    Auf einen Blick

    • Langsame E-Bikes und E-Scooter (bis 25 bzw. 20 km/h) gelten als Leicht-Motorfahrrad: ab 16 Jahren ohne Führerausweis, von 14 bis 16 mit Kategorie M.
    • Kein Kontrollschild, keine Vignette und in der Regel keine separate Motorfahrzeug-Haftpflicht für die langsamen Modelle. Die Velovignette wurde 2012 abgeschafft.
    • Helm ist bei den langsamen Modellen nicht Pflicht, aber empfohlen. Bei schnellen E-Bikes (bis 45 km/h) ist der Helm Pflicht.
    • Schnelle E-Bikes brauchen gelbes Kontrollschild, Vignette mit Haftpflicht, Führerausweis Kategorie M und einen Tacho. Auch 45-km/h-Elektroroller mit Sitz fahren nur mit Schild, Helm und Ausweis.
    • E-Trottinette gehören auf Strasse oder Radweg, nicht auf das Trottoir, und sind für eine Person gedacht.

    Inhalt

    Welche Fahrzeugtypen gibt es und worin unterscheiden sie sich?

    Die Schweiz teilt elektrische Leichtfahrzeuge grob in drei Klassen ein, und der Unterschied liegt in der Geschwindigkeit, die das Fahrzeug aus eigenem Antrieb schafft.

    • Langsame E-Bikes und E-Scooter: elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h beim Velo, beim E-Trottinett liegt die typische Grenze tiefer (häufig 20 km/h). Diese Fahrzeuge gelten als Leicht-Motorfahrrad und sind dem Velo rechtlich am nächsten.
    • Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs): Tretunterstützung bis 45 km/h. Sie gelten als Motorfahrrad und haben spürbar strengere Auflagen, vom Kontrollschild bis zur Helmpflicht.
    • Elektroroller (bis 45 km/h): Roller mit Sitz und Gasgriff, wie die klassischen Elektro-Töffli oder Chopper-Roller. Sie fahren in derselben strengen Klasse wie die S-Pedelecs: gelbes Kontrollschild, Helmpflicht und Führerausweis sind Pflicht.

    Stell es dir vor wie bei Velo und Töffli: Das langsame E-Bike fährt im Velo-Regime mit, das schnelle E-Bike und der Elektroroller rücken in Richtung Mofa und Töffli, mit Schild und Pflichten. Der Klassiker beim Fehlkauf ist ein Roller aus dem Ausland, der schneller fährt oder mehr leistet, als die Schweizer Grenzen erlauben, und deshalb hier nicht ohne Weiteres auf die Strasse darf.

    Was gilt für welchen Fahrzeugtyp? Die Übersicht

    Diese Tabelle fasst die Eckpunkte zusammen. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Die verbindlichen Details prüfst du beim Strassenverkehrsamt deines Kantons oder beim Bundesamt für Strassen (ASTRA). Die Spalte für schnelle E-Bikes gilt sinngemäss auch für 45-km/h-Elektroroller mit Sitz.

    Merkmal Langsames E-Bike / E-Scooter (bis 25 bzw. 20 km/h) Schnelles E-Bike / S-Pedelec und Elektroroller (bis 45 km/h)
    Rechtliche Einordnung Leicht-Motorfahrrad Motorfahrrad / Kleinmotorrad
    Mindestalter Ab 16 ohne Ausweis, 14 bis 16 mit Kat. M Ab 14 mit Führerausweis Kat. M
    Führerausweis Nur 14 bis 16 (Kat. M) Kat. M Pflicht
    Helm Empfohlen, nicht Pflicht Pflicht
    Kontrollschild Keines Gelbes Kontrollschild
    Vignette / Haftpflicht In der Regel keine separate; oft über Privathaftpflicht gedeckt Vignette mit Haftpflicht Pflicht
    Licht Tagsüber mit Licht fahren Tagfahrlicht plus Tacho Pflicht
    Wo erlaubt Strasse, Radweg; nicht auf dem Trottoir Strasse, Radweg je nach Signalisation

    Ab welchem Alter darf ich fahren, und brauche ich einen Führerausweis?

    Bei langsamen E-Bikes und E-Scootern darfst du ab 16 Jahren ohne Führerausweis fahren. Zwischen 14 und 16 ist ein Führerausweis der Kategorie M nötig, der gleiche, der auch fürs Mofa gilt. Jünger als 14 ist nicht vorgesehen.

    Beim schnellen E-Bike und beim 45-km/h-Elektroroller ist ein Führerausweis immer Pflicht. Hier gibt es also keine ausweisfreie Variante. Wenn du unsicher bist, in welche Klasse dein Wunschfahrzeug fällt, schau auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Datenblatt, nicht auf die Marketing-Angabe.

    Brauche ich einen Helm?

    Beim langsamen E-Bike und beim E-Scooter ist der Helm nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Sobald das Fahrzeug schneller fährt, ändert sich das: Beim schnellen E-Bike bis 45 km/h und beim Elektroroller ist der Helm Pflicht.

    Ehrlich gesagt ist die Empfehlung beim langsamen Modell keine Floskel. 20 oder 25 km/h fühlen sich harmlos an, bis ein Auto die Vortrittsregel missachtet. Ein Velohelm kostet wenig und ist die günstigste Versicherung, die du auf dem Kopf tragen kannst.

    Brauche ich Versicherung, Vignette oder Kontrollschild?

    Für langsame E-Bikes und E-Scooter brauchst du in der Regel weder Kontrollschild noch eine separate Motorfahrzeug-Haftpflicht. Die frühere Velovignette wurde 2012 abgeschafft. Schäden, die du anderen zufügst, sind oft über deine private Haftpflichtversicherung gedeckt, das solltest du aber konkret bei deiner Versicherung nachfragen, denn nicht jede Police behandelt jedes E-Bike gleich.

    Beim schnellen E-Bike und beim 45-km/h-Elektroroller sieht es anders aus: Sie brauchen ein gelbes Kontrollschild und eine Vignette, die die Haftpflicht abdeckt. Ohne diese Registrierung gehören sie nicht auf die Strasse.

    Wo darf ich fahren, Strasse, Radweg oder Trottoir?

    Gefahren wird auf der Strasse und auf Radwegen oder Radstreifen, nicht auf dem Trottoir. Das gilt für E-Scooter genauso wie für E-Bikes. Wo ein Radweg vorhanden und signalisiert ist, nutzt du ihn.

    • E-Trottinette sind für eine Person gedacht, also kein zweiter Mitfahrer.
    • Das Trottoir ist Fussgängern vorbehalten, Schieben ist erlaubt, Fahren nicht.
    • Beim schnellen E-Bike hängt die Nutzung von Radwegen von der Signalisation ab; halte dich an die Tafeln.

    Welche technischen Vorgaben muss das Fahrzeug erfüllen?

    Ein zugelassenes Fahrzeug erfüllt die ASTRA-Vorgaben ab Werk. Achte beim Kauf besonders dann darauf, wenn das Gerät aus dem Ausland kommt, denn dort gelten oft höhere Tempo- oder Leistungsgrenzen.

    • Höchstgeschwindigkeit: langsames E-Bike bis 25 km/h Tretunterstützung, E-Scooter typischerweise bis 20 km/h.
    • Beleuchtung: feste Front- und Rückleuchten, tagsüber mit Licht fahren.
    • Bremsen: zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen.
    • Aufbau: für eine Person, ohne nachträgliches Tuning, das die Werte über die Grenze hebt.

    Der wichtigste Satz: Ein im Ausland gekaufter Roller, der schneller fährt oder stärker ist als erlaubt, lässt sich nicht einfach durch Drosseln legalisieren, wenn er die Bauvorschriften nicht erfüllt. Im Zweifel vor dem Kauf prüfen.

    Welche zugelassenen Fahrzeuge gibt es bei TWHEELS?

    Unsere E-Scooter sind auf die Schweizer 20-km/h-Grenze ausgelegt, unsere E-Bikes auf die 25-km/h-Tretunterstützung, sodass sie ins Leicht-Motorfahrrad-Regime fallen, also ohne Kontrollschild und ohne separate Vignette.

    Wenn du das ganze Sortiment vergleichen willst, findest du alle Modelle in der eMobility-Kategorie von TWHEELS. Bei Fragen zur Modellwahl erreichst du uns unter info@twheels.ch.

    Häufige Fragen

    Darf ich einen E-Scooter ab 14 Jahren fahren?
    Ja, mit einem Führerausweis der Kategorie M. Ab 16 Jahren brauchst du für die langsamen Modelle keinen Ausweis mehr.

    Brauche ich für ein E-Bike eine Vignette?
    Für das langsame E-Bike bis 25 km/h nein. Für das schnelle E-Bike bis 45 km/h ja, dort ist die Vignette mit Haftpflicht Pflicht.

    Was gilt für Elektroroller mit Sitz?
    Ein 45-km/h-Elektroroller mit Sitz fährt in der Kontrollschild-Klasse: gelbes Schild, Helmpflicht und Führerausweis sind Pflicht. Dafür bist du deutlich schneller unterwegs als mit einem E-Trottinett.

    Ist ein Helm vorgeschrieben?
    Beim langsamen E-Bike und E-Scooter nicht, er ist aber empfohlen. Beim schnellen E-Bike und beim Elektroroller ist er Pflicht.

    Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren?
    Nein. Erlaubt sind Strasse und Radweg. Auf dem Trottoir darfst du das Gerät nur schieben.

    Ist mein im Ausland gekaufter Roller in der Schweiz zugelassen?
    Nicht automatisch. Wenn er schneller fährt oder mehr leistet als erlaubt oder die Bauvorschriften nicht erfüllt, ist er hier nicht ohne Weiteres zugelassen. Prüfe das vor dem Kauf.

    Deckt meine Versicherung Schäden mit dem E-Bike?
    Bei langsamen Modellen oft über die private Haftpflicht, aber nicht garantiert. Frag konkret bei deiner Versicherung nach.

    Fazit

    Die Faustregel ist einfach: Bleibst du bei den langsamen Modellen, also E-Scooter bis 20 km/h und E-Bike bis 25 km/h, fährst du ohne Kontrollschild, ohne Vignette und ab 16 ohne Führerausweis, mit Helm-Empfehlung statt Helmpflicht. Wer schneller will, landet beim S-Pedelec oder beim 45-km/h-Elektroroller mit Schild, Vignette, Helmpflicht und Kategorie M. Achte beim Kauf auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, besonders bei Importware, und prüfe die jeweils aktuelle Rechtslage beim ASTRA oder beim kantonalen Strassenverkehrsamt, da sich Vorschriften ändern können.

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